Beim Export von unsortierten Altkleidern ins EU-Ausland gelten erleichterte Anforderungen

BayVGH gibt seine bisherige Senatsrechtsprechung ausdrücklich auf

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Auch beim Export von unsortierten Altkleidern ins europäische Ausland gelten die erleichterten Anforderungen an den Nachweis der Verwertung und des Verwertungsweges. Das geht aus zwei Urteilen vom 25. Juni 2018 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor, zu denen die schriftlichen Entscheidungsgründe ...

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