Behörde kann Sondernutzungserlaubnis für Altkleidercontainer generell versagen

OVG: Öffentliches Interesse an Stadtbild überwiegt privates Sammelinteresse

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Die generelle Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern im gesamten Bezirk kann gerechtfertigt sein, wenn die Verunstaltung des Stadtbildes derart gravierende Ausmaße erreicht hat, dass sie anderweitig nicht zufriedenstellend verhindert werden kann. So lautet der Leitsatz ...

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