Die Kosten aus dem Emissionshandel für die thermische Abfallbehandlung sind rechtlich weitergabefähig und gebührenrechtlich ansatzfähig. Sie treffen jedoch auf ein kommunales Gebühren- und Vertragssystem, das auf Planbarkeit und Stabilität ausgelegt ist und mit der Volatilität marktbasierter CO₂-Preise strukturell überfordert ist. Diese Spannungslinie wurde auf der Berliner Konferenz Abfallwirtschaft und Energie (BKAWE) aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. In Vorträgen und Fachbeiträgen zeigten Ralf Gruneberg von Gruneberg Rechtsanwälte sowie Inès Stefen von der Energiesozietät, dass sich Rechtslage und kommunale Praxis zunehmend auseinanderentwickeln....
BEHG stellt Kommunen vor neue Herausforderungen bei Abfallgebühren
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