Die Sonderabfallentsorgung könnte sich schon bald deutlich verteuern. Grund dafür ist die geplante Einbeziehung der Sonderabfallentsorgung in den nationalen Brennstoffemissionshandel durch die von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Novelle des BEHG. Der Bundesverband der deutschen Sonderabfallverbrennungsanlagen (BDSAV) geht in internen Berechnungen davon aus, dass das BEHG die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen um zehn bis 20 Prozent verteuern könnte. Dabei sei der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der den Betreibern entstehe, noch nicht berücksichtigt.
Nun ist es Sinn und Zweck eines CO2-Preises, CO2-intensive Dienstleistungen und Produkte zu verteuern. Damit er eine Lenkungswirkung zugunsten von CO2-ärmeren oder gar klimaneutralen Technologien ausüben kann, muss es die entsprechenden Alternativen allerdings auch geben. Diese Alternativen gibt es aber aus Sicht des BDSAV nicht, weshalb der CO2-Preis im Bereich der thermischen Behandlung gefährlicher Abfälle keinen Lenkungseffekt erziele und daher ins Leere laufe. Eine stoffliche Verwertung beispielsweise durch Destillation sei nur für einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt der breiten Palette an gefährlichen Abfällen verfahrenstechnisch geeignet.
Die CO2-Emissionen aus der Sonderabfallverbrennung zu bepreisen führe also nicht dazu, dass sich emissionsärmere Technologien durchsetzen. „Die Sonderabfallverbrennung gefährlicher Abfälle ist insoweit im Wesentlichen alternativlos“, schreibt der Verband. Das Austreten von Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern müsse Vorrang haben....