Bei einem Rechtsstreit um die gewerbliche Sammlung von Altkleidern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben drei Altkleidersammler einen Teilerfolg erzielt. Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. März (Az. AN 11 K 13.01592; AN 11 K 13.01604 und AN 11 K 13.1608) ist die Befristung gewerblicher ...
Befristung einer Sammlung ist rechtlich unzulässig
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