Die Schweiz und Ghana haben vorgeschlagen, die grenzüberschreitende Verbringung aller Arten von E-Schrott und aus Altgeräten gewonnenen Fraktionen im Basler Übereinkommen der Notifizierungspflicht zu unterwerfen. Derzeit gilt die Pflicht nur für Geräte und Fraktionen, die als gefährlicher Abfall einzustufen ...
BDSV und VDM warnen vor Hindernissen im internationalen Handel mit Altgerätefraktionen
Änderungsvorschlag zur Notifizierungspflicht im Basler Übereinkommen
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