Bei der geplanten Neufassung der Gewerbeabfallverordnung sind aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft noch eine Reihe von Änderungen notwendig. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums begrüßt der BDE zwar die Bestrebungen, die bisherigen Regelungen der Verordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten und die behördliche Kontrolle der getrennten Sammlung zu stärken. Die geplante Verpflichtung für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen, stichprobenartige Kontrollen zur Vorbehandlungsfähigkeit der angelieferten Abfälle durchzuführen, lehnt der Verband aber entschieden ab. Auch die geplante Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung von der Vorbehandlungspflicht bei 90-prozentiger Getrenntsammlung stößt auf Widerspruch.
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