
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft wirbt im Novellierungsverfahren zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung für einen Kompromiss unter den Ländern. „Bei aller Kritik im Detail begrüßen wir weiterhin ausdrücklich das Ziel der Novelle, die bisherigen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten, um so die getrennte Sammlung zu verbessern“, sagte der stellvertretende BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen. Optimierte Getrennterfassung sei Grundvoraussetzung für hochwertiges Recycling.
Wie berichtet, droht die Novelle der Gewerbeabfallverordnung im Bundesrat zu scheitern. Dort ist es den Ländern bislang nicht gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu entwickeln. Somit ist unklar, ob es noch zu einer Novellierung der Verordnung kommen wird. Es besteht allerdings die Hoffnung, dass doch noch ein mehrheitsfähiger Plenarantrag erarbeitet wird, über den der Bundesrat abstimmen könnte.
Beschlussempfehlung bietet genügend Spielraum für Kompromiss
Aus Sicht des BDE bietet die seit letztem Jahr vorliegende Beschlussempfehlung, die unterschiedliche Varianten zur Änderung der Novelle erhält, genug Spielraum, um einen gangbaren Kompromiss für einen Plenarantrag zu finden. „Gerade im Lichte der aktuellen geopolitischen Krisen und der strategischen Bedeutung von Resilienz für den Produktionsstandort Deutschland müssen wir die Recyclingpotenziale auch im Stoffstrom Gewerbeabfall heben“, betonte Bruckschen. Es sei parteiübergreifend inzwischen unstreitig, dass die Kreislaufwirtschaft essenziell ist, um den Produktionsstandort Deutschland resilient aufzustellen. „Das Handeln des Gesetzgebers muss diese Bedeutung auch widerspiegeln“, forderte er. Ein Scheitern der Novelle sei das „vollkommen falsche Signal“.
Der BDE hatte sich bereits im letzten Sommer an den CDU-Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, gewandt und für einen Kompromiss unter Führung der „B-Länder“, also der unionsgeführten Landesregierungen, geworben. Dem Vernehmen nach wollen diese einen Plenarantrag für einen Kompromiss entwickeln.
Mehrheit der Unternehmen bewertet neue Dokumentationsformulare positiv
Zur immer wieder geäußerten Sorge vor zu viel Bürokratie erinnert der BDE daran, dass nach einem „Praxis-Check“ zur Novelle eine deutliche Mehrheit der befragten Unternehmen, nämlich 67 Prozent, die vorgesehene neue Struktur der Dokumentationsformulare positiv bewerteten. Gerade für länderübergreifend tätige Unternehmen seien einheitliche Regeln meist vorzugswürdig, so der Verband.
Vielmehr überwiege der Eindruck, dass die Skepsis mancher Akteure der Verwaltung gegenüber einem tatsächlichen Vollzug eher eine Schutzbehauptung sei. Tatsächlich fänden konkrete Überwachungstätigkeiten bei den Abfallerzeugern in manchen Ländern weiterhin kaum statt, bemängelt der Verband.



