Die private Entsorgungswirtschaft will gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz klagen, wenn Bund und Länder wie erwartet die Rolle der Kommunen beim Zugriff auf Wertstoffe stärken. Das erklärte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth, vor der entscheidenden Runde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend.
„Wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz so kommt, werden wir definitiv klagen“, sagte Kurth. Das letzte Kapitel im Buch des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werde in Brüssel geschrieben, rechnet der BDE-Präsident mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.
Das Bundeskartellamt warnte unterdessen vor einem „Monopolrecht der Kommunen“ bei der Abfallentsorgung. „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber der gewerblichen Müllsammlung so viele Steine in den Weg legt“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es gehe nicht darum, die Kommunen aus dem System zu drängen. „Aber mehr Wettbewerbsdruck durch private Konkurrenz würde bald zu niedrigeren Müllgebühren und einem größeren Serviceangebot führen.“
„Der Gesetzgeber ist auf Druck der Kommunen hinter seine eigenen Ansprüche zur Marktöffnung zurückgefallen", sagte Mundt. „Wir brauchen ein besseres Ausschreibungssystem, bei dem die Kommunen den leistungsfähigsten Bewerber auswählen - unabhängig von seiner Rechtsform oder Trägerschaft", so der Kartellamtspräsident weiter.