BDE warnt vor Änderung der Deponieregeln in der EU-Industrieemissionsrichtlinie

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wehrt sich weiter gegen Pläne der EU-Kommission, technische Anforderungen an Deponien künftig in der Industrieemissionsrichtlinie (IED) zu erfassen. Dass der Rat der Europäischen Union auf seiner Sitzung Mitte März dem Kommissionsvorschlag zur IED-Revision in diesem Punkt folgte, wird vom Verband entsprechend deutlich kritisiert. Positiv bewertet der BDE hingegen die vom Umweltrat vereinbarten Regelungen zu Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten.

Wie berichtet, hat die Kommission vor gut einem Jahr ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vorgestellt. Dieser sieht unter anderem auch eine Änderung der Deponierichtlinie (1999/31/EG) vor, um so die Annahme von BVT-Schlussfolgerungen für Deponien im Rahmen der IED-Richtlinie zu ermöglichen. Denn obwohl Deponien zum Geltungsbereich der IED gehören, gibt es für sie – anders als etwa für Abfallverbrennungs- und -behandlungsanlagen – noch kein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken (BVT).

Grundsätzlich begrüßt der BDE eine Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie, die im Sinne der Umsetzung des europäischen Green Deal „richtig und wünschenswert“ sei, so BDE-Präsident Peter Kurth. „Soweit sich dabei Änderungen aber auf die Deponierichtlinie beziehen, kann ich nur vor einem drohenden Regelungswirrwarr warnen.“

Der BDE spricht sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines dringend notwendigen Verbotes der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle gegen die von der EU-Kommission geplanten Änderung aus. Aus Verbandssicht ist es ein falsches Signal, neue technische Anforderungen an den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien zu bestimmen, wenn das Ziel ein europaweit geltendes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle sein sollte. Zudem würde eine solche Änderung nach Angaben des Entsorgerverbandes zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da ein zentraler Baustein der Deponierichtlinie gestrichen würde, die Vorschriften der Richtlinie im Übrigen jedoch nicht geändert würden.

BDE für Verfahrensbeschleunigung wie in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen

Positiv bewertet der BDE hingegen, dass sich der Rat auf Änderungen in Bezug auf die Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten einigen konnte, die im Kommissionsvorschlag aus Sicht des Verbandes deutlich zu weit gehen. Insbesondere sollen Anlagenbetreiber entgegen dem Kommissionsvorschlag nunmehr nicht zur Veröffentlichung jeder Genehmigung der Industrieemissionsrichtlinie und ergänzender Unterlagen im Internet verpflichtet werden. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU und zum Schutz des Industriestandortes Europa zu begrüßen, da derartige Veröffentlichungspflichten zur Preisgabe sensibler Daten und Betriebsgeheimnisse führen würden, so der BDE.

Weiterhin wirbt der Verband für eine Verfahrensbeschleunigung. Hier könnte laut Kurth eine Orientierung am kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag für die Verordnung zu kritischen Rohstoffen mit Vorschlägen zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren sinnvoll sein.

EP-Umweltausschuss stimmt Ende Mai über IED-Revision ab

Nach dem Rat der EU steht als nächstes die Entscheidung im Europäischen Parlament an. Hier sind größere Diskussionen hinsichtlich der Deponiefrage zu erwarten. Der zuständige Berichterstatter im Umweltausschuss, Radan Kanew, lehnt ein Überlappen von IED- und Deponierichtlinie ab und hat sich daher in seinem bereits im Herbst präsentierten ersten Berichtsentwurf gegen die Annahme von BVT-Schlussfolgerungen im Rahmen der IED ausgesprochen. Stattdessen votierte er dafür, zunächst den ebenfalls geplanten Kommissionsvorschlag zur Änderung der Deponierichtlinie abzuwarten.

Laut derzeitigem Zeitplan wird der Umweltausschuss des Parlaments am 25. Mai über die IED-Revision abstimmen. Die Abstimmung im Plenum ist somit frühestens im Juni zu erwarten.

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