BDE und HDB fordern klare Vorgaben für nachhaltige Vergabepraxis sowie EBV-Novelle

Die Entsorgungs- und die Bauwirtschaft machen sich gemeinsam für eine konsequente Umsetzung nachhaltiger öffentlicher Beschaffung stark. Green Public Procurement (GPP) sei der Schlüssel für kreislauffähiges Bauen, betonten der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) gestern bei einer Veranstaltung in Berlin. Des Weiteren forderten die Verbände eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung.

„2026 muss das Jahr werden, in dem nachhaltige öffentliche Beschaffung vom politischen Anspruch zur gelebten Praxis wird“, erklärte die Geschäftsführende BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. Kreislauffähiges Bauen sei technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar. „Weder Verfügbarkeit noch Kosten sind das Problem. Was fehlt, sind Rechtssicherheit und klare Vorgaben in der Vergabepraxis. Öffentliche Auftraggeber müssen Kreislaufwirtschaft gezielt nachfragen“, so Siegesmund.

Bestätigt fühlt sich der BDE durch ein im Auftrag des Verbands erstelltes und bereits im Herbst vorgestelltes Gutachten der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH). Darin wird skizziert, dass Recycling- und Sekundärrohstoffe wie Recyclingbeton und „grüner Stahl“ schon nach geltender Rechtslage rechtssicher beschafft und im Grundsatz bevorzugt berücksichtigt werden können, wenn vorhandene vergaberechtliche Instrumente konsequent genutzt werden.

Kreislaufwirtschaft im Bauwesen muss vom Ausnahmefall zur Regel werden

Aus Sicht der Praxis wird dies genauso gesehen. „Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft kann liefern. Mineralische Recyclingrohstoffe stehen vielerorts in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung“, erklärte Daniel Imhäuser, BDE-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer des Baustoffrecyclers Blasius Schuster GmbH. Entscheidend sei, dass öffentliche Auftraggeber diese Materialien auch konsequent nachfragen, rechtssicher einsetzen und bei Rückbau gezielt zur Verwertung abgeben können. „Dann wird Kreislaufwirtschaft im Bauwesen vom Ausnahmefall zur Regel“, so Imhäuser.

Auch die Bauindustrie sieht Politik und öffentliche Hand in der Verantwortung, die Kreislaufwirtschaft im Bausektor stärker gezielt zu unterstützen. „Kreislauffähiges Bauen braucht verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Die Unternehmen sind bereit, Recyclingbaustoffe einzusetzen. Jetzt kommt es darauf an, dass Regulierung und Beschaffung diese Lösungen ermöglichen und nicht ausbremsen“, erklärte HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller.

In Berlin stellte der Verband ein überarbeitetes Positionspapier zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung vor. Es deckt sich weitestgehend mit dem bereits im letzten Sommer präsentierten Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog. In dem Papier macht sich die Bauindustrie unter anderem für eine Abfallenderegelung für alle mineralischen Ersatzbaustoffe aller Materialklassen sowie den Abbau von Einbauhemmnissen in Gebieten mit kiesigem Untergrund stark. Außerdem wendet sich der HDB gegen eine Diskriminierung von Recycling-Baustoffen in Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Gefordert wird eine vergaberechtlich verankerte Gleichstellung von Primärrohstoffen und geeigneten RC-Baustoffen mit einer Begründungspflicht für Ausnahmen von dieser Gleichstellung.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -