
Die letzte Woche im Bundestag beschlossene Neufassung des ElektroG bringt aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft nur wenig Fortschritte bei der Bekämpfung von Batteriebränden. Die Ausweitung der neuen Rücknahmepflicht auch auf mehrfach verwendbare E-Zigaretten sei zwar „richtig und wichtig“, schreibt der BDE in einer Reaktion auf die Novelle. Das gleiche gelte auch für das Thekenmodell bei der Annahme von Altgeräten auf Wertstoffhöfen sowie das einheitliche Sammelstellenlogo. „Aber es sind Trippelschritte im Hinblick auf die Bekämpfung der Batteriebrände, die unsere Branche existenziell bedrohen“, so Verbandspräsidentin Anja Siegesmund.
Sie beklagt, dass die vom Verband wiederholt vorgebrachten Forderungen nach einem herstellerfinanzierten Brandschutzfonds, einem Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien sowie insbesondere nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten keine Berücksichtigung fanden. Insbesondere an Letzterem führt aus Sicht des BDE kein Weg vorbei. Die Koalition aus Union und SPD konnte sich im Bundestag dazu aber bisher nicht durchringen. Sie beauftragte aber immerhin die Bundesregierung, ein solches Verbot zu prüfen.
Für den Verband steht fest, dass Rücknahmepflichten allein das Problem unsachgemäß entsorgter Batterien und batteriehaltiger Geräte nicht lösen können. Notwendig sei auch eine konsequente Marktüberwachung und ein strenger Vollzug gegen illegales Inverkehrbringen. Wer Geräte – ob Einweg oder Mehrweg – in Umlauf bringt, müsse sich auch an der Entsorgung finanziell beteiligen, fordert der BDE. Nur so bleibe das Erfassungs- und Recyclingsystem stabil.
Der Verband setzt nun auf den von der Bundesregierung angekündigten Runden Tisch zur Brandbekämpfung in der Entsorgungswirtschaft. Dort werde man die Forderungen der Branche erneut vorbringen, kündigte BDE-Präsidentin Siegesmund an. „Und dann brauchen wir ein beherztes und schnelles Agieren der zuständigen Ministerien, um der falschen Entsorgung von Batterien Herr zu werden.“



