BDE: Pauschale Befreiung öffentlicher Auftraggeber von Ausschreibungspflicht verhindern

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat sich deutlich gegen eine Ausweitung der Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für öffentliche Auftraggeber ausgesprochen. Anlässlich der für Anfang Mai geplanten Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission zur Neufassung der EU-Vergaberichtlinie fordert der Verband, Aufgabenübertragungen zwischen öffentlichen Auftraggebern nicht pauschal von der Ausschreibungspflicht zu befreien.

Die vom Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments eingebrachten Forderungen bezeichnete BDE-Präsident Peter Kurth als „dramatisch weitgehende Aushebelung des Vergaberechts“. Öffentliche Auftraggeber könnten sich künftig sämtliche zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Leistungen ohne Ausschreibung bei anderen öffentlichen Stellen beschaffen, befürchtet Kurth. Der Markt für private Akteure könnte in der Folge wegbrechen und die Unternehmen so in ihrer Existenz gefährdet werden.

Vom Rat erwartet der Verband daher, dass er in den anstehenden Verhandlungen auf einer engen Fassung der Ausnahmetatbestände beharrt. Über die von der EU-Kommission in Umsetzung der Rechtssprechung des EuGH vorgeschlagenen Regelungen dürfe nicht hinausgegangen werden. Auch die EU-Parlamentarier ruft der BDE auf, die Forderungen aus dem Binnenmarktausschuss zu korrigieren.

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