BDE kritisiert Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft hat den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Vergabebeschleunigungsgesetz als unzureichend kritisiert. Der Entwurf verfehlt nach Ansicht des BDE das von der EU gesteckte Ziel, die Kreislaufwirtschaft konsequent in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.

Verbandspräsidentin Anja Siegesmund wirft dem Wirtschaftsministerium vor, mit dem Referentenentwurf die ökonomischen Potenziale eines „Green Public Procurement“ nicht zu heben. Kreislaufwirtschaft müsse als strategisches Element der Wirtschaftspolitik verstanden werden – insbesondere mit Blick auf Klimaschutz, Rohstoffunabhängigkeit und Resilienz. Die Regierung beschleunige zwar die Beschaffung und entlaste die Verwaltung, setze aber zu wenige gezielte Anreize für die notwendige Transformation der Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft, kritisierte Siegesmund.

Siegesmund: Streichung des ursprünglich geplanten § 120a GWB vollkommen falsches Signal

Einer der Kernpunkte der Verbandskritik ist die geplante Streichung des § 120a GWB. Der Paragraf, ursprünglich Bestandteil des gescheiterten Vergaberechtstransformationsgesetzes 2024, sah vor, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen verstärkt auf soziale und umweltbezogene Aspekte achten sollen. Nach BDE-Auffassung war der Wortlaut des Paragraphen zwar verbesserungswürdig, die ersatzlose Streichung sei aber das vollkommen falsche Signal.

Zumindest mit Blick auf die aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanzierten Projekte brauche es verbindliche Vorgaben zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, betont Siegesmund. Der Verband fordert daher, dass die Bundesregierung bis spätestens Ende Juni 2026 eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt. Dabei sei ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Abfällen oder Rezyklaten zu legen.

Forderung nach Recycling-Label und Kritik an Plänen zur interkommunalen Zusammenarbeit

Des Weiteren erneuerte der BDE in seiner Stellungnahme seine Forderung nach einem staatlichen Recycling-Label, das transparent Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit eines Produkts ausweist. „Ein Recyclinglabel wäre ein regelrechter Turbo für nachhaltige Beschaffung. Zugleich wäre es ein konkreter Beitrag zum Abbau von Bürokratie“, so Siegesmund.

Deutliche Kritik übte der Verband darüber hinaus an der angedachten Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit. Schon im Wortlaut der Überschrift des § 108 GWB stecke ein falsches Signal: Die Umbenennung von „Ausnahmen“ in „Anwendungsbereich“ sende ein falsches Signal und könne der Ausweitung kommunaler Marktbeherrschung dienen. „Besonders vom Bundeswirtschaftsministerium muss jetzt ein klares Signal für fairen Wettbewerb zwischen Privat- und Staatswirtschaft ausgehen. Zu Recht setzt unser System der freien sozialen Marktwirtschaft der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen Grenzen“, betont die BDE-Präsidentin und warnt: „Diese Grenzen müssen geschärft und dürfen keinesfalls weiter gelockert werden. Bereits heute führt die interkommunale Zusammenarbeit zu kommunalen Monopolen.“

Der vom Wirtschaftsministerium letzte Woche vorgestellte „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist in der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt. Die Stellungnahmefrist für die Verbände endete bereits gestern.

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