Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat die Ausschreibungen der dualen Systeme zur Verpackungs-entsorgung 2013 kritisiert. Die Ausschreibungsbedingungen gingen erneut zu Lasten der Entsorgungs-unternehmen, heißt es in einer Mitteilung des BDE mit Bezug auf eine Informationsveranstaltung des Verbandes zu dem Thema.
Die Änderungen beträfen nicht nur die gestiegenen Anforderungen an Umschlag und Übergabe insbesondere bei der Glaserfassung. Auch wachse durch die Vielzahl unterschiedlicher Verträge der zu betreibende administrative Aufwand für die Betriebe erheblich.
„Die von den Systemen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Vergleichsversion ist leider nicht in allen Punkten vollständig und die Anlagen sind ebenfalls unterschiedlich. Von daher kommen die Ausschreibungsteilnehmer bedauerlicherweise nicht umhin, alle Verträge einzeln zu analysieren“, sagte BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen. Zu beachten seien auch die gestiegenen Nachweis- und Mitteilungspflichten. Dazu zähle auch, dass keine Entsorgungsnachweise aus der Erfassung einem Dritten im Rahmen von Branchenlösungen oder Eigenrücknahme zur Verfügung gestellt werden dürften. Die Entsorgungsunternehmen müssten immer mehr Mengendaten zur Verfügung stellen und umfassende Mitteilungen zu Abfuhrterminen und zur spezifischen Ausgestaltung der Erfassungssysteme preisgeben.
„Erneut werden die Ausschreibungsbedingungen komplexer, aufwändiger und unübersichtlicher. Einer verbesserten Kooperation im Interesse einer zukunftsfähigen Verpackungsentsorgung dient das nicht“, sagte BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen in Richtung duale Systeme.