BDE gegen Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat sich gegen eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) ausgesprochen. Statt der Einführung neuer Umweltfaktoren und Überwachungspflichten sollte lieber für einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Umwelt und den Interessen der Wirtschaft gesorgt werden, fordert der Verband anlässlich der ersten Aussprache des EU-Parlaments zur UVP-Richtlinie.

Der BDE kritisiert zudem die aus seiner Sicht überzogenen Anforderungen an die Vorprüfung („Screening“), die verpflichtende Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung („Scoping“) sowie die Verwendung vieler unbestimmter Rechtsbegriffe. Zu weit geht dem Verband auch die Vorgabe einer verpflichtenden Alternativprüfung zum Basisszenario im Rahmen des zu erstellenden Umweltberichts.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Vorschriften, die lediglich Kosten für die Projektträger verursachen, ohne dem Umweltschutz zu dienen, müssen unterbleiben. Die vorgeschlagene Erweiterung der UVP-Richtlinie um Überwachungspflichten geht zu weit. Solche Pflichten sollten weiterhin dem jeweiligen Fachrecht vorbehalten bleiben. Darüber hinaus müssen flexible Regelungen sicherstellen, dass auch zukünftig nationalen Besonderheiten ausreichend Rechnung getragen werden kann.“

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