BDE erkennt einstweilige Verfügung von Reclay an

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) legt keinen Widerspruch gegen die von der Reclay-Gruppe erwirkte einstweilige Verfügung ein. Das teilte das Unternehmen mit. In einer Erklärung kennt der Verband die vom Landgericht Köln im August ausgesprochene Verfügung als "materiell-rechtlich verbdindlich, endgültige, in ihren Wirkungen einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil gleichstehende Regelung" an.

Hintergrund der von dem Dualen System eingeleiteten rechtlichen Schritte war ein Schreiben von BDE-Präsident Peter Kurth. Dort wurde aus Sicht von Reclay der Eindruck erweckt, das Duale System sei mitverantwortlich für einen Schaden, der sich schlimmstenfalls auf über 17 Mio € belaufen könnte, weil es Mengen für die Fraktion Leichtverpackungen nicht richtig angäbe. Derartige Behauptungen wurden dem Verband mit der einstweiligen Verfügung untersagt.

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