BDE: Entwurf zur AwSV ist Schritt in die richtige Richtung

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich begrüßt und als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Damit würden Befürchtungen der Branche ausgeräumt, dass feste Abfallgemische generell als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft werden könnten. Dies hätte laut BDE bedeutet, dass ein Großteil der betroffenen Unternehmen erhebliche bauliche Anpassungen an Ihren Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen hätten vornehmen müssen.

„Wären die Anlagen zur Aufbereitung von Papier, Glas und Kunststoffen unter die künftigen Anforderungen der Verordnung gefallen, hätte dies teils existenzgefährdende Erfüllungspflichten für die Unternehmen zur Folge gehabt“, so BDE-Präsident Peter Kurth: „Der vorliegende Entwurf greift diese Befürchtungen auf, indem er diesen Generalverdacht ausräumt. Als nicht wassergefährdend gelten feste Gemische insbesondere dann, wenn auf Grund ihrer Herkunft oder Zusammensetzung davon auszugehen ist, dass sie nicht geeignet sind, die Wasserbeschaffenheit nachteilig zu verändern.“

Demnach fallen beispielsweise Anlagen, die darauf ausgelegt sind, mit Glas, Papier, Verpackungskunststoffen oder Boden umzugehen, dann nicht unter die Verordnung, wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass das feste Gemisch zu einer Verunreinigung des Bodens oder Grundwassers führen kann.

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