
Die EU-Kommission hatte im Februar einen Entwurf für einen Durchführungsbeschluss zur Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) vorgelegt, der die Anrechnung von chemisch recycelten Kunststoffen auf den Rezyklatgehalt von Einwegflaschen regeln soll. Die Entsorger- und Recyclerverbände BDE, VOEB und bvse sprechen sich entschieden gegen den Vorschlag und seine Bestimmungen über die Massenbilanzierung nach der „Fuel-Use-Exempt“-Methode für sogenannte „Dual-Use-Outputs“ aus. In einer gemeinsamen Mitteilung warnen sie, dass diese Regelungen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des mechanischen Recyclings fördern würden.
Bei Dual-Use-Outputs handelt es sich um Zwischenprodukte aus chemischen Recyclingverfahren wie etwa Pyrolyseöle. Sie haben sowohl das Potenzial dafür, in anschließenden Verfahrensschritten zu Bausteinen für die Kunststoffproduktion aufbereitet zu werden, als auch dafür, zu Brennstoffen verarbeitet zu werden.
„Die vorgelegten Regelungen zur Massenbilanzierung von Dual-Use-Stoffen stellen eine aufgeweichte Fuel-Use-Exempt-Massenbilanzierung dar. Dadurch können Anteile als Kunststoffrezyklate ausgewiesen werden, die faktisch zu Fuels umgewandelt wurden“, kritisiert VOEB-Geschäftsführerin Veronika Wüster.
„Polymers-Only" statt "Fuel-Use-Exempt"
„Die Regelungen basieren auf maximalen Ausbeuten in der Polymergewinnung, wodurch wesentlich höhere Rezyklatanteile auf Dual-Use-Stoffe alloziert werden können, als tatsächlich aus den Dual-Use-Stoffen gewonnene Polymere vorliegen. Dies begünstigt Greenwashing und ist daher abzulehnen. Anstelle dessen sollten sich die Mitgliedsstaaten zur Polymers-Only-Methode bekennen“, fordert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.
Andreas Bruckschen, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BDE, warnt vor möglichem Mißbrauch. Um ihn zu verhindern, „muss die Einbeziehung von Dual-Use-Stoffen in die Rezyklatanrechnung abgelehnt und die Berechnungsmethode grundsätzlich überarbeitet werden. Zudem sind die genauen Massenbilanzen aller Prozessschritte insbesondere bei Kaskadenverfahren offenzulegen, um die Massenbilanzierung in der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) entsprechend zu korrigieren.“
Der Entwurf war Ende Februar im sogenannten TAC-Ausschuss diskutiert worden, einem Gremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten sollten bis zum 10. März Rückmeldungen an die Kommission geben, die in die weitere Überarbeitung der Bestimmungen einfließen sollen.
Komplexe Verhältnisse in Kommissionsentwurf nicht abgebildet
In gemeinsamen Anmerkungen weisen BDE, bvse und VOEB darauf hin, dass der Entwurf auf einer Studie der Universität Gent basiere, in der die Dual-Use-Fraktion zur Massenbilanzierung der Rezyklatanteile in komplexe mathematische Zusammenhänge mit dem nächsten Prozessschritt, dem Cracker, gesetzt werde. Diese komplexen Verhältnisse würden in dem Entwurf der Kommission nicht abgebildet.
Die Verbände fordern, dass die anrechenbare Kunststoffrezyklatmenge aus der Berechnungsformel klar hervorgehen und der Berechnungspunkt deutlich spezifiziert werden müsse. Die Rolle des Berechnungspunkts verdeutlichen die Verbände damit, dass bei einer Berechnung nach Dual-Use-Methode nach der Pyrolyse 45 bis 77 Prozent als recycelter Kunststoff deklarierbar wären. Werde erst nach dem Cracken anhand der Konversionsfaktoren bilanziert, so entstünden nur 26 bis 52 Prozent an anrechenbaren Produkten, so die Verbände unter Verweis auf die Studie.
Die Verbände kritisieren zudem, dass der Vorschlag lediglich einen Teil der gesamten Prozesskette abdecke, insbesondere das Steam-Cracking, und „dies in einer Weise, die die Komplexität und Vielfalt der unterschiedlichen Betriebsmodi sowie die variierenden Ausbeuten unzureichend berücksichtigt“.
Durchführung nachgelagerter Verfahrensschritte offen
Der Entwurf lasse auch offen, ob die nachgelagerten Verfahrensschritte durchgeführt werden müssen oder nur theoretisch möglich sein können. „Dies kann einen großen wirtschaftlichen Vorteil für solche Prozesse bedeuten, denn damit sind die kostspieligen Aufbereitungsprozesse nicht mehr nachweispflichtig und können eingespart werden“, warnen BDE, bvse und VOEB.
Um eine „hinreichende Transparenz“ zu erzeugen, müssten ihrer Aussage zufolge Umrechnungsfaktoren und Dual-Use-Faktoren für Outputs eines jeden Prozessschrittes technologiespezifisch ermittelt werden. Weil dies zu erheblichem Bürokratieaufwand führen dürfte, sollten Dual-Use-Stoffe weiterhin wie Fuels, also als Brenn- oder Kraftstoffe, bewertet werden, fordern die Verbände.



