Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat vergangene Woche Bestimmungen über Titandioxid in Pulverform in einer delegierten Verordnung der EU-Kommission für nichtig erklärt. Der BDE begrüßt das Urteil als „notwendige Klarstellung“, BDE-Präsident Peter Kurth bezeichnet es als „Paukenschlag“. ...
BDE begrüßt EuG-Urteil über Titandioxid
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