BDE begrüßt EREP-Bericht zur Ressourceneffizienz

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat den Ende März von der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) veröffentlichten Abschlussbericht begrüßt. Darin schlagen die EREP-Mitglieder vor, die Ressourcenproduktivität in der Europäischen Union bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Niveau vor der Wirtschaftskrise zu steigern.

 „EREP hat bereits letztes Jahr in ihrem Zwischenbericht deutlich gemacht, dass eine substantielle Weiterentwicklung des EU-Abfallrechts mit ehrgeizigeren Kernzielen notwendig ist“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.  Der BDE teile diese Einschätzung uneingeschränkt. Nun sei die Europäische Kommission aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen und Perspektiven für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft aufzuzeigen.
 Einen Beitrag zur Steigerung der Ressourcenproduktivität sollen dem Abschlussbericht zufolge neue, auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Produktstandards leisten, die die Recyclingfähigkeit verbessern oder den Einsatz rezyklierter Materialien fördern. Offen ist nach Darstellung des BDE, ob dafür die Ökodesign-Richtlinie fortentwickelt werden soll. Zudem empfiehlt der Abschlussbericht, im Zuge einer Überarbeitung des EU-Abfallrechts harmonisierte Minimalstandards für die Vielzahl nationaler Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung einzuführen.
„Die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedsstaaten erfordern flexible Systemlösungen“, sagte Kurth. EU-weit einheitliche und verbindliche Regelungen zur Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung seien daher nicht zielführend. Die Einführung von grundlegenden Prinzipien und Minimalstandards – beispielsweise zur Vereinheitlichung von Definitionen oder Berichtspflichten – schafften hingegen Vergleichbarkeit und könnten dazu beitragen, dass sich die besten Entsorgungssysteme durchsetzten, so der BDE-Präsident weiter.
EREP geht auf eine Initiative von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik zurück. Ihre Empfehlungen sollen in die laufende Überprüfung des EU-Abfallrechts einfließen.

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