BayVGH bestätigt gesteigerte Mitwirkungspflicht

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Die Verpflichtung, Abfallbehälter selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu verbringen, gehört zum im Bayerischen Abfallgesetz ausdrücklich vorgesehenen Regelungsbereich kommunaler Abfallwirtschaftssatzungen. Das geht aus einer Entscheidung des bayerischen ...

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