Die Düngeregeln für sogenannte „rote Gebiete" in Bayern sind zulässig. Mit Beschluss vom 31. Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) vorläufig ...
BayVGH bestätigt Düngeregeln für „rote Gebiete“
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