Die auf EU-Ebene geplante Notfallmaßnahmenverordnung sieht eine befristete Erlösobergrenze von 180 € je MWh Strom aus Wind- und Solarenergie, aus Kernkraft und Braunkohle, aber auch für Strom aus Biomasse-Brennstoffen und Abfall und damit auch aus Altholz vor. In Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben sich daher der BAV wie auch die ASA für eine Ausnahme für Altholz und nachwachsende Rohstoffe ausgesprochen. Auch weitere Bioenergieverbände äußerten sich kritisch....
BAV und ASA: Erlösobergrenze für Strom bedroht Anlagenbestand
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