Baustoffindustrie fordert weiterhin Herauslösung der EbV aus Mantelverordnung

|

„Die Mantelverordnung ist insgesamt nicht zustimmungsfähig“, so das Fazit des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden (BBS) in seiner Stellungnahme zu dem Ende November 2012 vom Bundesumweltministerium (BMU) präsentierten neuen Verordnungsentwurf. Insbesondere die Änderungen der Grundwasserverordnung (Artikel 1) sowie die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Artikel 4) stoßen auf starke Ablehnung.

Bei der Ersatzbaustoffverordnung (EbV, Artikel 2) und der Änderung der Deponieverordnung (Artikel 3) hält es der BBS dagegen noch für möglich, mit weiteren Verbesserungen zu praxisgerechten Regelungen zu kommen. Diese beiden Artikel sollten daher aus der Mantelverordnung herausgelöst werden und als eigenständige Verordnungen verabschiedet werden, wiederholt die Baustoffindustrie ihre Grundforderung der letzten zwei Jahre.

Ausführliche Berichte über die Stellungnahme des BBS sowie anderer Verbände zur Mantelverordnung erhalten Sie in EUWID 07/2013. Die aktuelle Ausgabe ist auch als E-Paper erhältlich.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -