
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung aus. In einem an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) Ende Juli versandten Positionspapier listet der Verband zehn konkrete Maßnahmen auf, die eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen ermöglichen und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft im Bausektor stärken sollen.
Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der EBV sei die Bilanz aus Sicht der Bauindustrie ernüchternd, heißt es in dem Papier. Statt die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) zu fördern, führe die aktuelle Anwendung zu Rückgängen beim MEB-Einsatz, verweist der HDB auf eine gemeinsam mit drei weiteren Verbänden der Bau- und Recyclingwirtschaft unter Mitgliedsunternehmen durchgeführte Umfrage. Die bestehenden Regelungen seien somit insgesamt kontraproduktiv für die Kreislaufwirtschaft sowie die Schonung natürlicher Gesteinsressourcen und Deponiekapazitäten, bemängelt der Verband.
Kritisiert wird zudem die uneinheitliche Umsetzung der Verordnung in den Bundesländern. Trotz bundeseinheitlicher Regelungen gebe es teils widersprüchliche Vollzugshinweise und Erlasse, die sogar auf Landkreisebene unterschiedlich ausgelegt würden. Auch durch die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) herausgegebenen und aktuell in dritter Aktualisierung befindlichen FAQs werde aufgrund fehlender Rechtsverbindlichkeit keine einheitliche Vollzugspraxis erreicht.
Untersuchung direkt am Anfallort und Einbau auch auf kiesigem Untergrund
Um die EBV praxisnäher zu gestalten und Hemmnisse beim Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe abzubauen, schlägt der HDB daher zehn konkrete Maßnahmen vor, die im Rahmen einer EBV-Novelle umgesetzt werden sollten. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben zur Untersuchung mineralischer Bauabfälle direkt am Anfallort. Da die aktuelle EBV erst an der Aufbereitungsanlage für Recyclingbaustoffe ansetze und eine Vorerkundungspflicht fehle, komme es zu Doppelanalysen, die das Bauen verzögerten und verteuerten, moniert der Verband. Einheitliche Regelungen hinsichtlich des Untersuchungsumfangs bereits an der Baustelle, wie sie in der LAGA M20 enthalten waren, würden dagegen Rechtssicherheit schaffen und Bauabläufe entlasten.
Wichtig sei zudem, dass der generelle Ausschluss des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe über kiesigen Böden und Grundgestein entfällt. Gerade wegen dieser fachlich nicht gerechtfertigten Regelung zeichne sich in manchen Regionen ein deutlicher Rückgang des MEB-Einsatzes im Vergleich zum Vollzug vor Inkrafttreten der Verordnung ab. Auch die fehlende Datenbasis zur Bestimmung des höchsten zu erwartenden Grundwasserabstands mache einen Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oftmals unmöglich.
Zu den weiteren Forderungen des Verbands gehören die Abschaffung überflüssiger Anzeige- und Dokumentationspflichten sowie eine vereinfachte Anerkennung mobiler Aufbereitungsanlagen ohne ausführlichen Säulenversuch. Außerdem wendet sich der HDB gegen die von manchen Behörden geforderte separate Erstprüfung aller Materialklassen eines hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffs sowie gegen zusätzliche Einbaubeschränkungen bei bestimmten Schlacken und Aschen.
Kritik übt der Verband zudem an einer Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO). Die darin als Abbildungen enthaltenen „Prinzipskizzen“ würden von den Behörden zu restriktiv interpretiert, was dazu führe, dass potenzielle technische Bauwerke nicht als solche anerkannt würden und damit weniger MEB eingebaut werden, als möglich wäre.
Abfallende für alle gütegesicherten Ersatzbaustoffe aller Materialklassen
Eine weitere zentrale Forderung der Bauindustrie ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Abfallende-Regelung. Für alle gütegesicherten MEB, unabhängig von ihrer Materialklasse, müsse das Abfallende gelten. Dies würde die Akzeptanz und das Handling der Materialien verbessern. Denn die Produkteigenschaft wirke bestehenden Vorurteilen und Hemmnissen der Auftraggeber entgegen und der Entfall spezifischer abfallrechtlicher Verpflichtungen vereinfache die Nutzung zum Beispiel beim Transport oder bei der Zwischenlagerung, argumentiert der HDB.
Des Weiteren kritisiert der Verband die unveränderte Diskriminierung mineralischer Ersatzbaustoffe bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Damit die im Kreislaufwirtschaftsgesetz und vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen geregelte konditionierte Bevorzugungspflicht in der Praxis Wirkung zeige, müsse diese justiziabel, also im Vergabeverfahren effektiv durchgesetzt werden können.
Bereits in den vergangenen Wochen hatten weitere Verbände aus Bau- und Entsorgungswirtschaft eine zügige Novelle der EBV gefordert. So sprachen sich unter anderem die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) für eine Überarbeitung noch im laufenden Jahr aus, ebenso wie ein breiter Verbändezusammenschluss, der grundlegende politische Reformen zur Stärkung des Baustoffrecyclings anmahnte.



