AVU: Chemisches Recycling nur mit klaren Regeln und Transparenz anrechenbar

Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) spricht sich in einem aktuellen Positionspapier für eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Integration chemischer Recyclingverfahren in die Kreislaufwirtschaft aus. Voraussetzung sei, dass chemisch recycelte Kunststoffe nur dann als Recyclinganteil anerkannt werden, wenn sie aus Abfällen stammen, die mechanisch nicht hochwertig verwertbar sind. Eine Anrechnung von Kunststoffen, die zu Kraftstoffen verarbeitet werden, lehnt der Verband strikt ab.

Nach Ansicht der AVU bleibt das mechanische Recycling der zentrale Baustein einer ressourcenschonenden Verpackungsverwertung. Chemische Verfahren könnten eine sinnvolle Ergänzung darstellen, etwa bei Verbundmaterialien oder stark verunreinigten Abfällen. Eine nachhaltige Einbindung dieser Technologien setze jedoch klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen voraus....

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