Aufstellen der Mülltonne auch in 130 Meter Entfernung vom Grundstück zumutbar

Besondere Lage rechtfertigt stärkere Pflicht zur Mitwirkung

|
|

Ein Grundstückstückseigentümer in Brandenburg muss seinen Müllbehälter auch weiterhin am 130 Meter entfernten Hauptzug der Straße zur Entleerung bereitstellen und nicht an seinem Grundstück, das am Ende einer Stichstraße liegt. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -