Urteil des Gerichtshofes zur Auslegung der Abfall-Richtlinie Mitgliedsstaaten der EU müssen die Artikel 5 und 189 des EG-Vertrages so auslegen, daß diese es nicht verbieten, Strafsanktionen anzuwenden, um die Einhaltung der Abfall-Richtline (91/156/EWG) zu gewährleisten. Die Sanktionen müssen denen entsprechen, ...
Auch ohne Sanktion muß EG-Recht national Geltung verschafft werden
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