Auch in einer Sammelstelle angekaufte Altkleider fallen unter den Abfallbegriff

Für Abfallbegriff sprechen Annahme in Säcken und Bezahlung nach Gewicht

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Alttextilien unterfallen auch dann dem Abfallbegriff, wenn sie nicht in einen Sammelcontainer eingeworfen, sondern in einer Sammelstelle abgegeben werden, bei der nur eine stichprobenartige Überprüfung vorgenommen wird und eine Bezahlung nach Gewicht erfolgt. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts ...

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