In einem Verfahren um die Steuerbefreiung eines Straßenreinigungsfahrzeugs hat der Bundesfinanzhof (BFH) klar gestellt, dass das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) auch das Halten von Fahrzeugen zum Einsammeln und zum Abtransport von Abfall begünstigt, soweit dieser Abfall von der Straße aufgenommen wird oder aus ...
Auch Abfalltransportfahrzeuge von Kfz-Steuer befreit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -