Ein nahe Karlsruhe ansässiges Entsorgungsunternehmen muss die dort übernommen asbesthaltigen Abfälle dem Landkreis Karlsruhe überlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az.: 4 K 1289/00) entschieden. Das Entsorgungsunternehmen hatte das Material in die Verwertungsanlage des Tagebau-Restlochs ...
Asbesthaltige Abfälle nicht nach Senftenberg
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