
Nachdem die Bundesregierung jüngst die Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen hat, soll das Vorhaben noch vor der Neuwahl durch den Bundestag gebracht werden. Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) warnt angesichts der schnellen Finalisierung und des ambitionierten Zeitplans vor negativen Folgen. Es sei zu befürchten, dass Einwände zum ursprünglichen Entwurf des Bundesumweltministeriums nicht ausreichend geprüft worden und notwendige Diskussionen und Anpassungen im weiteren Verfahren nicht mehr zugelassen werden, schreibt der Verband.
Tatsächlich ist zu erwarten, dass die Novelle der Gewerbeabfallverordnung den Bundestag ohne Widerstand passieren wird, vorausgesetzt es finden noch genügend Sitzungswochen statt. Das Parlament muss dem Vorhaben nicht zustimmen und kann Änderungen am Kabinettsentwurf nur mit Mehrheit beschließen – angesichts der fehlenden Mehrheitsverhältnisse ist das allerdings unwahrscheinlich.
Das heißt aber trotzdem nicht, dass die vom BMUV geplanten Änderungen an der Verordnung so beschlossen werden. Denn im Anschluss an die Beteiligung des Bundestages müssen die Länder noch über das Vorhaben abstimmen. Die Bundesratssitzung ist nach der gegenwärtigen Planung für März vorgesehen. Dabei ist dann mit erheblichem Widerstand in einigen Punkten zu rechnen. So haben die Umweltminister auf ihrer Konferenz Ende November in Bad Neuenahr-Ahrweiler festgestellt, dass es zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung noch „erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf“ gibt.
Besonders kritisch sieht die ASA die neu in der Gewerbeabfallverordnung geplante Überwachung und Kontrolle von Gewerbebetrieben durch die jeweils zuständigen Behörden. Dem Entwurf zufolge sollen pro Jahr mindestens zehn Betriebe je angefangenen 100.000 Einwohnern stichprobenartig kontrolliert werden. „Auch wenn nun die dringend geforderte Kontrollinstanz der Gewerbebetriebe aktiv werden soll, so ist die Stichprobenregelung für die Betriebe nach wie vor nicht kalkulierbar. Bei einer Größenordnung von mehreren 100.000 Einwohnern der Städte und Gemeinden ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle mit der angedachten Regelung schwindend gering und lässt vermuten, dass der gewünschte Zweck, der damit verfolgt werden soll, weiterhin ausbleibt“, kritisiert ASA-Vorständin Katrin Büscher.
Auch die Ausnahmeregelungen von der Pflicht zur Vorbehandlung von Abfallgemischen sieht der Verband als problematisch an. Die ASA fordert hier klare und einheitliche Regelungen, um sicherzustellen, dass alle Abfallgemische objektiv behandelt und deklariert werden, bevor sie in den Recyclingprozess gelangen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen sowie deren Kopplung an die Sortier- und Recyclingquoten. Die festgelegten Quoten sollten nicht nur ambitioniert, sondern auch realistisch umsetzbar sein, um die Recyclingziele tatsächlich zu erreichen. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes vorgenommene Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung habe aber gezeigt, dass die Quoten extrem ambitioniert und nur in Einzelfällen zu erreichen sind.
Der im Novellierungsentwurf vorgesehene neue Ermessensspielraum, wonach Behörden von einzelnen Komponenten für die Abfallbehandlung absehen können, wenn Quoten erfüllt werden, stößt auf Widerspruch bei der ASA. „Die Handlungsspielräume der Behörden für Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht von den Quoten abhängig gemacht werden. Durch die Neuregelung wird der Anschein erweckt, dass der Behörde durch diese Regelung ein erweiterter Handlungsspielraum eingeräumt würde. Dies ist de facto nicht der Fall“, macht Henning Schreiber, Geschäftsführer der Kreisabfallverwertungsgesellschaft Minden-Lübbecke deutlich.
Kritik an Vermischung von thermischer Verwertung und mechanisch-biologischer Abfallbehandlung
Gar für „besorgniserregend“ hält die ASA die geplanten Stichprobenkontrollen von angelieferten Gewerbeabfällen an Anlagen zur energetischen Verwertung. Der Verband kritisiert, dass die Einstufung von Anlagen, die Abfälle zur energetischen Verwertung aufbereiten als „energetische Verwertung“ fachlich nicht korrekt sei. „Diese Anlagen nehmen selbst keine thermische Verwertung vor, sondern produzieren unter anderem Fraktionen, die derzeit als Ersatzbrennstoffe für die thermischen Verfahren eingesetzt werden. Dies ist durch die Historie und aktuelle Lage im Entsorgungsmarkt bedingt“, heißt es in der Stellungnahme. Die erzeugten Stoffströme seien nicht zwangsläufig in Zukunft ausschließlich energetischen Verfahren zuzuführen.
„Eine Überarbeitung der Verordnung ist dringend erforderlich, um eine klare Trennung zwischen thermischer Verwertung und mechanisch-biologischer Abfallbehandlung zu gewährleisten. Beide Verfahren sind essentielle Bestandteile der Kreislaufwirtschaft und haben ihre Berechtigung. Sie sollten nicht gleichgestellt werden, um die unterschiedlichen Ziele und Ansätze nicht zu verwässern“, fordert Thomas Grundmann, Ehrenvorsitzender der ASA und Geschäftsführer des Ecowest-Unternehmensverbundes.
Angesichts der verschiedenen Kritikpunkte fordert die ASA eine umfassende Überprüfung und Anpassung des Novellierungsentwurfs. Es müsse sichergestellt werden, dass die Verordnung den Anforderungen einer modernen und nachhaltigen Abfallwirtschaft gerecht werde. „Wenn es hierfür notwendig wird, dass Umsetzungsverfahren zunächst auszusetzen, ist das der sinnvollere Weg“, so das Fazit des Interessenverbandes für Betreiber mechanischer und biologischer Abfallbehandlungsanlagen.



