Arge Oldenburg: Gewerbliche Sammlung kaum zu untersagen

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Die gewerbliche Altpapiersammlung der Arge Duales System Oldenburg ist rechtlich kaum zu untersagen. Diese Rechtsauffassung vertritt die Arge in einer Mitteilung von Mitte Juni. Sollte die Stadtverwaltung dennoch eine Untersagungsverfügung erlassen, kündigte die Arge an, sich gerichtlich wehren zu wollen. Daneben ...

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