Arge in Oldenburg darf weiter Altpapier sammeln

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Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg kann die ARGE Duales System Oldenburg ihre gewerbliche Altpapiersammlung bis auf Weiteres fortsetzen. Das Gericht gab dem Eilantrag der ARGE gegen die Untersagung ihrer gewerblichen Altpapiersammlung in Oldenburg in vollem Umfang statt, teilte die ARGE mit. Der Seitens der Stadt zum 1. September 2014 ausgesprochene Sofortvollzug des Sammelverbotes wird nicht wirksam.

Insgesamt komme das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Oldenburg vorgebrachten Untersagungsgründe nicht tragfähig seien. Dies betreffe vor allem die Behauptungen, die gewerbliche Sammlung der ARGE beeinträchtige die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Abfallentsorgung und/oder die Funktionsfähigkeit von Verpackungsrücknahmesystemen. Nach Auffassung des Gerichts begegnet das Verbot deshalb „erheblichen rechtlichen Bedenken, so dass im Verfahren der Hauptsache mit einer Aufhebung dieser Entscheidung zu rechnen ist."

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