Anzeigepflicht: Vertrag mit Entsorgungsfachbetrieb genügt

|
|

Ein Altkleidersammler erfüllt die Anzeigepflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wenn er die Sammelware einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zur Verwertung oder Beseitigung überlässt. Er muss aber sein vertragliches Verhältnis mit diesem Betrieb im Rahmen der Anzeige offenlegen, zudem muss der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -