Ein Altkleidersammler erfüllt die Anzeigepflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wenn er die Sammelware einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zur Verwertung oder Beseitigung überlässt. Er muss aber sein vertragliches Verhältnis mit diesem Betrieb im Rahmen der Anzeige offenlegen, zudem muss der ...
Anzeigepflicht: Vertrag mit Entsorgungsfachbetrieb genügt
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