Verwaltungsmaßnahmen, etwa auf Grundlage der Landesdüngeverordnung, sind abzuwarten, bevor um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht werden kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier im Januar den Eilantrag eines landwirtschaftlichen Betriebs abgelehnt. Dieser wollte feststellen lassen, dass die ...
Antrag gegen Düngeverordnung des Landes abgelehnt
Rheinland-Pfalz
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