Anja Siegesmund kann Amt beim BDE erst im Juni 2024 antreten

Anja Siegesmund kann das Amt als geschäftsführende BDE-Präsidentin frühestens im Juni 2024 antreten. Die Thüringer Landesregierung hat eine Karenzzeit von 16 Monaten für den Wechsel der früheren Landesumweltministerin an die Spitze des Entsorgerverbandes beschlossen. Die Regierung folgte damit der Empfehlung des vom Landtag gewählten Beratungsgremiums.

Die Entscheidung wurde Siegesmund heute per Bescheid zugestellt. Das teilte die Staatskanzlei weiter mit.

Das Thüringer Mindestgesetz ermöglicht im Falle einer inhaltlichen Überschneidung der vorherigen Amtstätigkeit und der neuen Tätigkeit in der Wirtschaft die Verhängung einer Karenzzeit. Im Fall des geplanten Wechsels von Siegesmund zum BDE kommt diese Regel erstmals zur Anwendung. Das Beratungsgremium und letztlich auch die Landesregierung bleiben mit 16 Monaten jedoch unter der maximal möglichen Frist von zwei Jahren.

Da die Karenzzeit vom Tag des Ausscheidens als Ministerin Ende Januar gerechnet wird, kann Siegesmund ihre Tätigkeit für den BDE frühestens ab Juni 2024 antreten. Der Vorstand des Entsorgerverbands hatte ungeachtet der möglichen Verzögerungen beim Amtsantritt bereits in der vergangenen Woche entschieden, die Grünen-Politikern Ende Mai als einzige Kandidatin für die Nachfolge von Peter Kurth zur Wahl vorzuschlagen. Nach erfolgter Wahl werde Siegesmund ihr Amt als geschäftsführende BDE-Präsidentin dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt antreten, erklärte der BDE.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -