Die Andienungspflicht für gefährliche Schlachtabfälle an eine regional zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) steht im Einklang mit EU-Recht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch vergangener Woche entschieden und damit die Revision eines Fleischvermarktungsunternehmens ...
Andienungspflicht für gefährliche Schlachtabfälle mit EU-Recht vereinbar
BVerwG: Gesundheitsschutz rechtfertigt Eingriff in Warenverkehrsfreiheit
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