Adressaten der seit Jahresbeginn geforderten Getrenntsammlung sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Mit dieser Klarstellung reagierte Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Falschmeldungen, wonach Verbraucher zur getrennten Sammlung von Altkleidern verpflichtet seien und Verstöße hiergegen gar mit einem Bußgeld geahndet werden könnten....
Alttextilien: „In der Übergangsphase Zuzahlungen für die Sammlung“
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