Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur gewerblichen Altpapiersammlung vom vergangenen Mittwoch verfolgt die Stadt nun eine zweigleisige Strategie. „Ich werde nun zeitnah das Gespräch mit der Arge suchen, wie ich es auch im Wahlkampf angekündigt habe, um Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann nach einer ersten rechtlichen Prüfung seitens der Stadtverwaltung. Darüber hinaus wird die Stadt aber auch fristwahrend Beschwerde zum Eilbeschluss einlegen, um dem Rat alle Entscheidungsoptionen offen zu halten, heißt es in einer Stellungnahme des Oberbürgermeisters.
Das die Untere Abfallbehörde der Stadt Oldenburg vertretende Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Groll sieht demnach Ansatzpunkte in der Begründung des Beschlusses, die eine Beschwerde, über die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschieden wird, rechtfertigen. Die endgültige Entscheidung über die Beschwerde wird voraussichtlich im Verwaltungsausschuss am 24. November getroffen.