In einem Berufungsverfahren um die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung hat sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg insbesondere mit dem Begriff der Zuverlässigkeit des Sammlers auseinandergesetzt und dabei im Ergebnis das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen aus der Vorinstanz bestätigt (7 LB ...
Altkleidersammlung: OVG äußert sich zur Zuverlässigkeit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels