Altkleidersammlung: Fehlende Angaben bei Anzeige rechtfertigen Untersagung

OVG: Zwangsgeld von 2.500 € je Container sind unverhältnismäßig

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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Beschluss vom 20.01.2014 die Klage eines Altkleidersammlers gegen den sofortigen Vollzug einer Sammlungsuntersagung zurückgewiesen. In seiner Urteilsbegründung verweist das OVG vor allem auf unvollständige Angaben bei der Anzeige der Sammlung. Gleichzeitig erzielte der ...

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