Altkleidersammler klagen erfolgreich gegen Stadt Kaiserslautern

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Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße haben zwei private Entsorgungsbetriebe in Eilverfahren gegen die Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich gegen die Stadt Kaiserslautern geklagt.

Damit können die beiden Unternehmen im Stadtgebiet von Kaiserslautern vorerst weiter Altkleider durch Aufstellen von Sammelcontainern erfassen, nachdem das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung wiederhergestellt hat. Allerdings sind die Beschlüsse nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.

Interessant ist u.a. die Begründung des Gerichtes im Hinblick auf die Erfolgsaussichten im anstehenden Hauptsacheverfahren. Da die beiden Unternehmen seit mehr als zehn Jahren sammelten, könnten sie sich für diese unternehmerische Tätigkeit auf die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und den Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen. Auch werfe die Auslegung der entscheidungserheblichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine ganze Reihe von grundsätzlichen Rechtsfragen auf. Insbesondere sei fraglich, ob im Hinblick auf die berührte Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit die neuen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit Europarecht in Einklang stünden.

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