Die mit dem 31.12.2021 sehr eng bemessene Frist für den Nachhaltigkeitsnachweis für energetisch verwertetes Altholz nach der Biomassestrom-Nachweisverordnung (BioSt-NachV) wird per Ausnahmeregelung um ein halbes Jahr verlängert. Die Ausnahmevorschrift gilt für Biomasse-Brennstoffe, die ab dem 1. Januar 2022 zur ...
Altholz: Übergangsregelung für Zertifizierung nach BioSt-NachV
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