Altgeräterücknahme: Umwelthilfe sieht Discounter schlecht vorbereitet

Ab 1. Juli müssen auch viele Supermärkte, Discounter und Drogeriemarktfilialen kostenlos Altgeräte zurücknehmen. Die Unternehmen sind dafür aber offenbar nur unzureichend vorbereitet. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Deutsche Umwelthilfe nach einer Umfrage bei den 13 größten Filialketten. So hätte keines der befragten Unternehmen ein ausreichend verbraucherfreundliches Kommunikations- und Rücknahmekonzept vorlegen können, berichtet die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation.

Das im letzten Jahr in Kraft getretene neue ElektroG sieht vor, dass Händler, die mindestens gelegentlich Elektrogeräte vertreiben, ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter kostenlos Kleingeräte zurücknehmen müssen. Für größere Geräte ab einer Kantenlänge von 25 Zentimetern greift die Rücknahmepflicht erst beim Kauf eines vergleichbaren Neugerätes. Zur Vorbereitung auf diese neuen Vorgaben hatte der Gesetzgeber den Unternehmen eine Übergangsfrist bis Mitte diesen Jahres eingeräumt.

„Supermärkte, Discounter und Drogerien bringen massenhaft Elektrogeräte in Umlauf und es wird Zeit, dass auch sie Verantwortung für deren Entsorgung übernehmen. Es ist allerdings schockierend zu sehen, dass viele Unternehmen trotz einer langen Vorbereitungszeit von mehr als einem Jahr noch immer keine verbraucherfreundlichen Konzepte vorlegen können“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Eine Rückgabe an der Supermarktkasse, wie es von Aldi Süd geplant sei, werde Kunden unter Druck setzen, da dadurch stressige und unangenehme Situationen bei der Rückgabe vorprogrammiert seien.

„Auch jeweils ein Hinweisschild wie es Lidl plant, informiert Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über ihre Rückgaberechte. Wir werden die verpflichtende Rücknahme von Elektroschrott ab dem 1. Juli mit Testbesuchen überprüfen und bei festgestellten Verstößen rechtliche Schritte einleiten“, kündigt Metz an.

Besonders unzufrieden ist man bei der Umwelthilfe mit den Antworten von Edeka und Netto Nord. „Sie haben uns mitgeteilt, dass eine Rückgabe nur bei Märkten mit mehr als 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche gewährleistet werden kann“, berichtet der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Dies möge rein rechtlich zwar korrekt sein, aber wenn in einem Markt Elektroschrott abgegeben werden darf und in einem anderen nicht, sorge das für Verunsicherung bei Verbrauchern. „Mit einer einheitlichen Rücknahme in allen Edeka- und Netto-Filialen würden die Supermarktketten ihrer vollen Verantwortung für eine korrekte Altgeräteentsorgung gerecht“, so Fischer.

Eine verbraucherfreundliche Rücknahmepraxis von alten Elektrogeräten sollte entweder durch eine Rückgabe in professionellen Sammelbehältnissen in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Angestellten des Marktes, fordert die Umwelthilfe. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter sei dabei zwingend notwendig, um Fehlwürfe oder eine Beraubung von Elektrogeräten zu verhindern. Um lange Wartezeiten bei der Rückgabe zu vermeiden, sollte außerdem ausreichend Personal vorhanden und geschult sein.

Wichtig ist der DUH auch die Information der Verbraucher über die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten. Deshalb müsse es mindestens im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte gut sicht- und lesbare Hinweisschilder geben.

Möglichkeiten zur Wiederverwendung nicht ausreichend berücksichtigt

Größere Anstrengungen erhofft sich die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auch im Hinblick auf den Umgang mit den zurückgenommenen Geräten. Obwohl bis zu 15 Prozent der gesammelten Elektrogeräte wiederverwendbar seien, habe keines der Unternehmen eine entsprechende Separierung der Geräte geplant. Damit würden voraussichtlich riesige Mengen noch funktionierender oder reparaturfähiger Elektrogeräte vernichtet, befürchtet die Umwelthilfe. Auch die geplanten Vorgaben zum Recycling seien bei den allermeisten befragten Unternehmen ungenügend, weil die Einhaltung gängiger Entsorgungsstandards nicht sichergestellt wird.

Von der Ausweitung der Rücknahmepflicht auf den Lebensmitteleinzelhändler sowie weitere Vertreiber erhofft sich die letzte Bundesregierung eine spürbare Steigerung der Sammelmengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten. In Deutschland wird – genau wie in vielen anderen EU-Staaten auch – die bereits seit 2019 geltende Mindestquote bei der Sammlung von E-Schrott in Höhe von 65 Prozent deutlich verfehlt. Im Jahr 2020 lag die insgesamt in Deutschland erfasste Menge an Altgeräten bei etwas mehr als einer Mio Tonnen. Lediglich knapp 90.000 Tonnen davon wurden im Handel zurückgenommen. Um das Sammelziel von 65 Prozent zu erreichen müssten in Deutschland pro Jahr etwa rund eine halbe Million Tonnen zusätzlich erfasst werden.

Ob die Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Altgeräten auf Discounter, Super- und Drogeriemärkte tatsächlich zu höheren Sammelmengen beitragen kann, wird bei vielen Akteuren bezweifelt. Sie befürchten, dass es lediglich zu einer Verschiebung der bisher schon erfassten E-Schrottmengen auf weitere Kanäle komme. Dadurch könnten die Kosten für die Altgerätelogistik weiter steigen. Im Falle eines unsachgemäßen Umgangs könnte zudem die Qualität der erfassten Altgeräte schwinden, was auch die Möglichkeiten in der Verwertung beeinträchtigen könnte.

Andere Experten sehen zumindest in Großstädten Potenzial für Mengensteigerungen durch die Ausweitung der Rücknahmepflicht im Handel. Dies gelte insbesondere dort, wo kommunale Sammelstellen wenig verbraucherfreundlich ausgestaltet sind.

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