Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft für Neubewertung der P-Rückgewinnungspflicht

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hält eine Neubewertung der ab 2029 geltenden Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen für erforderlich. Die der Klärschlammverordnung zugrunde liegende Annahme, dass bis dahin ausreichend marktreife Technologien zur Verfügung stehen, habe sich nicht erfüllt, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Zwar unterstützt die AöW das Ziel der Phosphorrückgewinnung im Sinne des Ressourcenschutzes und einer geringeren Importabhängigkeit. Allerdings sei die öffentliche Wasserwirtschaft nicht Entwickler entsprechender Technologien, sondern auf deren Verfügbarkeit angewiesen, um die Vorgaben der Klärschlammverordnung erfüllen zu können, stellt die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft klar.

Die Frist zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 könne nicht eingehalten werden. Anders als bei der Überarbeitung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 erwartet, habe sich bislang keine Technologie im großtechnischen Maßstab durchgesetzt. Auch ein Absatzmarkt zur Refinanzierung entsprechender Investitionen habe sich noch nicht gebildet. Selbst Verfahren, die als Leuchtturmprojekte gelten, seien nicht in der Breite verfügbar. Zudem lägen die Ergebnisse vieler Forschungsprojekte noch nicht vor.

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