Den Inverkehrbringern von Einwegkunststoffverpackungen droht mit der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht eine doppelte Belastung. So sieht das zumindest die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) und beruft sich dabei auf ein in der vergangenen Woche im Rahmen einer Online-Konferenz ...
AGVU sieht in der Übernahme der Kosten für Littering Doppelbelastung für die Hersteller
Rechtsgutachten: Produktverantwortliche haften nicht für illegale Entsorgung
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