Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat die Musterklagen eines Betreibers einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage sowie eines Betreibers einer Sonderabfallverbrennungsanlage gegen die Emissionshandelspflicht ihrer Anlagen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abgewiesen. Die Entscheidungen wurden nach Angaben der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) am 21. Mai 2026 verkündet. Die Urteilsgründe liegen bislang nicht vor....
Abfallverbrenner scheitern mit BEHG-Klagen
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