Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprechen sich erneut gegen Ausnahmen zur Erlaubnispflicht für das Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle für wirtschaftliche Unternehmungen, See- und Binnenschifffahrt sowie Paket- und Kurierdienste aus.
In einer erneuten Stellungnahme zum BMU-Referentenentwurf einer Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung mit Kernstück einer Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) rufen die Verbände die Umweltminister der Länder dazu auf, von den im Entwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen abzusehen und die hohen umweltgerechten Standards bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle beizubehalten. Die Verbände weisen darauf hin, dass diese Ausnahmen ohne jegliche Kleinmengenregelung oder vorgeschriebene Fachkunde für verantwortliche Personen dieser Unternehmen bei der Umsetzung sowohl zu einer Wettbewerbsverzerrung als auch zu nicht umweltgerechter Entsorgung führen können.